Aktuelle Förderrichtlinien für Elektromobilität
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgets der Bundesförderung erschöpft.
Renault übernimmt derzeit (vorläufig bis Ende März 2025) den Anteil der Bundesförderung zusätzlich zum bereits bisher übernommenen Importeuersanteil! Damit erhalten Sie weiterhin eine Kompensation für die ausgelaufene Förderung i.d.H.v. € 5.400,-!
Bundesförderungen 2024 für PRIVATPERSONEN
Privatpersonen | Anteil Bund | Anteil Importeur | Gesamt |
---|---|---|---|
Sonstige Bedingungen:
- maximal 50% der förderfähigen Kosten
- Anschaffungspreis maximal € 60.000,- (Basismodell, Listenpreis)
- 100% Ökostrom (kann vom Energieanbieter zugekauft werden)
Hier finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite der KPC (Förderabwickler)
Auch der Kauf eines intelligenten Ladekabels bzw. Wallbox wird mit 50% bzw. max. € 600,- des Kaufpreises gefördert!
Weitere Infos zu Ladekabel finden Sie in unserem Ladekabel Shop
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgets der Bundesförderung erschöpft.
Renault übernimmt derzeit (vorläufig bis Ende März 2025) 50% des Anteils der Bundesförderung zusätzlich zum bereits bisher übernommenen Importeuersanteil! Damit erhalten Sie weiterhin eine Kompensation für die ausgelaufene Förderung i.d.H.v. € 4.000,- excl. für Kangoo LKW und € 6.000,- excl. für Trafic und Master,-!
Bundesförderungen 2024 für UNTERNEHMEN
Twingo, Zoe, Megane, Scenic, R 4, R 5, Dacia Spring, Kangoo PKW (M1) | VSt.abzug, kein Sachbezug | - | - |
Sonstige Bedingungen:
- maximal 30% der förderfähigen Kosten
- Anschaffungspreis maximal € 60.000,- (Basismodell, Listenpreis)
- 100% Ökostrom (kann vom Energieanbieter zugekauft werden)
Hier finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite der KPC (Förderabwickler)
Auch die Investition in betriebliche Ladeinfrastruktur ist förderbar! Details finden Sie ebenfalls im Leitfaden.
Alle Angaben Stand Jänner 2024. Ohne Gewähr!
Aufgrund der großen Nachfrage sind die Budgets der Bundesförderung erschöpft.
Renault übernimmt derzeit (vorläufig bis Ende März 2025) den Anteil der Bundesförderung zusätzlich zum bereits bisher übernommenen Importeuersanteil! Damit erhalten Sie weiterhin eine Kompensation für die ausgelaufene Förderung i.d.H.v. € 2.000,- für PKW und € 4.000,- für Kangoo bzw. € 6.000,- für Trafic und Master!
Bundesförderungen 2024 für SOZIALE EINRICHTUNGEN, E-CAR SHARING u. E-TAXIS
Sonstige Bedingungen:
- maximal 30% der förderfähigen Kosten
- Anschaffungspreis maximal € 60.000,- (Basismodell, Listenpreis)
- 100% Ökostrom (kann vom Energieanbieter zugekauft werden)
Hier finden Sie weiterführende Informationen auf der Seite der KPC (Förderabwickler)
Auch die Investition in betriebliche Ladeinfrastruktur ist förderbar! Details finden Sie ebenfalls im Leitfaden.
Alle Angaben Stand Jänner 2024. Ohne Gewähr!
So gestaltet sich der zeitliche Ablauf der Förderung
Punkt 1. Registrierung und Punkt 2. Antragstellung KÖNNEN nur von Ihnen als Antragsteller durchgeführt werden. Wir als ausliefernder Händler können das nicht für Sie tun. Wir leiten Sie aber gerne mit unserem Knowhow durch den gesamten Prozess.
ACHTUNG! Für das Fördermodell ab 2022 wurde (im Gegensatz zur Grafik) der Zeitraum zwischen Registrierung und Antragstellung auf 36 Wochen erhöht!
Registrierung und Antragstellung unter umweltförderung.at
Unser Team berät Sie gerne in allen Fragen zu Förderungen für Elektromobilität.
Darüberhinaus können wir Unternehmen und Gemeinden eine Abwicklung der kompletten Förderung vermitteln!